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Zur „Erklärung über die Bedeutung und den Wert von Universalmuseen “
Christoph Balzar, Mai 2010
Die „Erklärung über die Bedeutung und den Wert von Universalmuseen“ wurde 2002 von 19 Großmuseen aus Europa und Amerika unterzeichnet (darunter die Staatlichen Museen zu Berlin, das Getty Museum und das British Museum). Darin wird die Behauptung aufgestellt, dass durch Kauf, Tausch oder Aufteilung akquirierte Objekte durch ihre langjährige Präsenz in Museen zu deren Eigentum geworden seien. Vielen Zivilisationen käme heutzutage überhaupt nur deshalb so viel Aufmerksamkeit zu, weil Museen weltweit deren Kulturgüter einer breiten Masse zugänglich und sie dadurch zu Weltkulturerbe gemacht haben. Da das Interesse der gesamten Menschheit über dem einzelner Völker stehe, müssen die Universalmuseen deshalb Rückgabe-forderungen mit äußerster Skepsis begegnen.
Der geschichtliche Aspekt der gewaltsamen Aneignung vieler kultureller Güter im Vorfeld ihrer Musealisierung wird hier jedoch gänzlich ausgeblendet. Indirekt beruft man sich auf den Präzedenzfall der Parthenon oder Elgin Marbles , welche nur durch ihre Überführung in das British Museum heute überhaupt noch existieren. Dadurch wird geschickt verklärt, wie differenziert eigentlich mit Rückgabeforderungen umgegangen werden müsste.
Denn was ist mit nachweislich gestohlenen Kultobjekten indigener Völker? Was ist mit Gold aus Lateinamerika? Mit nach wie vor heiligen Artefakten? So unterschiedlich die Hintergründe jeweils sind, so wenig lassen sie sich über einen Kamm scheren.
Die Museen haben die Absicht, ihre ethnologischen Sammlungen vor Rückgabeforderungen abzusichern und bedienen sich dafür einer komplexen Marketingkampagne. Das langjährige Verwalten von kulturellem Erbe soll im selben Atemzug des Rebrandings zu Universalmuseen zum Anspruch auf Eigentum umgedeutet und Restitutionsfragen so im Keim erstickt werden. Verkauft wird dies mit Weltoffenheit: mondial, international, universal.
Die „Erklärung...“ erneuert so abermals das Bild einer kulturanthropologischen Evolutionspy-ramide mit den ehemaligen Kolonialnationen an der Spitze und deren musealen Institutionen als Sprecher. Indigene Kulturerben werden aus der von ihnen angestoßenen Debatte über Repatriation und kultureller Selbstbestimmtheit ausgeklammert. Die „Erklärung...“ untergräbt auf direkte Weise die Richtlinien der UNESCO und des INTERGOVERNMENTAL COMMITTEE FOR PROMOTING THE RETURN OF CULTURAL PROPERTY TO ITS COUNTRIES OF ORIGIN OR ITS RESTITUTION IN CASE OF ILLICIT APPROPRIATION . Sie revitalisiert ein eurozentristisches Weltbild und oktroyiert dieses wie zu Zeiten des Kolonialismus dem Rest der Welt auf.
Die „Erklärung über die Bedeutung und den Wert von Universalmuseen“ ist kein Gesetz, jedoch ein geschickter, winkeladvokatischer Schachzug: Der Angeklagte macht sich selbst zum Richter. Die eigentliche Frage nach der Funktion und dem Zweck von Universalmuseen bleibt darüber hinaus letztlich offen.